Mein Votum anlässlich der Beratung der Prämien-Entlastungs-Initiative im Nationalrat
Meine Rede am 15.6.2022 im Nationalrat
Die Krankenkassenprämien steigen Jahr für Jahr um durchschnittlich 4 Prozent und lassen die Lohnentwicklung weit hinter sich. Dadurch hat die Prämienbelastung für Personen mit geringen und mittleren Einkommen zugenommen.
Die Initiative verlangt etwas ganz Moderates: Niemand soll mehr als zehn Prozent des verfügbaren Einkommens für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlen. Heute ist es so, dass die durchschnittliche Belastung bei 14 Prozent liegt, im Kanton Aargau betrug sie 2019 sogar 18 Prozent. Das ist skandalös und das müssen wir schleunigst ändern! Deshalb sollen Bund und Kantone mehr zur Prämienverbilligung beitragen. Der Bund soll mindestens zwei Drittel der Kosten tragen, die Kantone den Rest.
Bei allen anderen Sozialversicherungen werden die Prämien solidarisch finanziert – über Steuern oder über einkommensabhängige Beiträge. Bei den Krankenkassenprämien ist das anders: Egal, ob man 60'000 Franken im Jahr nach Hause bringt oder 300'000 – die Prämie ist gleich hoch, denn Krankenkassenprämien sind Kopfprämien. Dieses Kopfprämiensystem ist nicht sozial, die Versicherten werden sehr unterschiedlich stark belastet. Seit Jahren steigen die Prämien an, während die Löhne stagnieren. Deshalb ächzen immer mehr Menschen unter der Last. Die Prämienentlastungsinitiative setzt bei der Kostenverteilung an und sorgt für den nötigen sozialpolitischen Ausgleich.
Heute beteiligen sich die Kantone sehr unterschiedlich an den Gesundheitskosten, und das Prämienverbilligungssystem ist ebenfalls sehr uneinheitlich geregelt. Es gibt Kantone, die mit der Prämienverbilligung knausern und andere, die bereits das volle Ausmass ausschöpfen. Mit der Initiative sorgen wir dafür, dass es keine Rolle spielt, in welchem Kanton man wohnt – man hat immer gleich viel Anspruch auf Prämienverbilligung.
Stossend am heutigen System ist, dass immer mehr Geld aus dem Prämienverbilligungstopf für Personen, die Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe beziehen, eingesetzt werden muss. Dieses Geld fehlt dann bei der ordentlichen Prämienverbilligung, die eigentlich für Familien, Paare und Einzelpersonen mit tiefen und mittleren Einkommen vorgesehen ist. Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe hingegen sind Sozialleistungen, sie haben mit der ordentlichen Prämienverbilligung nichts zu tun. Die ordentliche Verbilligung der Krankenkassenprämien ist ein Ausgleich zur ungerechten Kopfsteuer, die Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen überproportional belastet – ein Ausgleich, den das Parlament bei der Einführung des Obligatoriums explizit als Kompromiss zur Kopfsteuer gewollt hat.
Geschätzte Damen und Herren,
Im Herbst droht uns bereits ein weiterer wuchtiger Prämienschock. Bis zu 10% sollen die Prämien steigen. Zudem schwächt der Krieg in der Ukraine die Kaufkraft. Wir müssen die Menschen entlasten. Der indirekte Gegenvorschlag ist immerhin ein erster Schritt. Er beseitigt aber die Ungerechtigkeiten zwischen den Kantonen nicht. Darum braucht es die Initiative. Ich bitte Sie, die Volksinitiative zu unterstützen.