Mein Votum zur Massentierhaltungs-Initiative.
Mein Votum anlässlich der Debatte im Nationalrat vom 15.12.2021
Wir hätten das beste Tierschutzgesetz der Welt, haben einige von ihnen gesagt. Das mag sein. Es genügt aber nicht. Denn dieses Tierschutzgesetz lässt es zu, meine Damen und Herren,
-dass über 100 kg schwere Schweine auf 0.9m2 ohne Tageslicht, ohne Einstreu, auf dem blossen Betonboden in einem Maststall dahinvegetieren;
-dass viele der 500’000 Schweizer Milchkühe in einem Anbindestall leben, wo ihre Bewegungsfreiheit und der soziale Austausch enorm eingeschränkt ist;
-dass 15'000 Masthühner in einer Halle gehalten werden, wo sich 15 ausgewachsene Mastpoulets einen Quadratmeter Platz teilen.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen: Auf einigen Bauernhöfen in der Schweiz sieht nicht so idyllisch aus, wie es uns die von Steuergeld finanzierte Fleischwerbung vorgaukelt: Neben glücklichen Schweinen, die sich im Schlamm suhlen, und herzigen Bibeli, die um ihr nach Körnern scharrendes Mami herumrennen, sind eben auch Hunderte im Stall einpferchte Mastschweine und Tausende in der Halle eingesperrte Mastpoulets die bittere Realität.
Ja, Sie haben richtig gehört: Kein Auslauf, kein Weidegang, keine Einstreu: In der konventionellen Nutztierhaltung ist dies nicht immer zwingend vorgeschrieben.
Natürlich ist es so, dass im Ausland oft noch schlechtere Bedingungen herrschen. Aber das darf aber doch kein Grund sein, um die Probleme hier in der Schweiz nicht anzupacken! Tatsache ist: In der Schweiz sind heute Tier-Höchstbestände von 18'000 bei Legehennen, bis zu 27'000 bei Mastpoulets oder 1'500 bei Mastschweinen zulässig. Und wenn auch die meisten Schweizer Landwirtschaftsbetriebe durch die Initiative nicht negativ betroffen sind, so gibt es eben einige Grossbetriebe, bei denen das Tierwohl zu wenig berücksichtigt wird.
Handlungsbedarf erkennen im Übrigen nicht nur die Initiant*innen, sondern auch der Bundesrat. Er sagt in seiner Botschaft zum direkten Gegenentwurf deutlich, dass wir in Sachen Tierwohl handeln müssen: Nutztiere sind bis heute ungenügend geschützt. Auch die Mehrheit der Kantone anerkennt den Handlungsbedarf und fordert den Nationalrat auf dem Bundesrat zu folgen und in den nächsten 25 Jahren das Tierwohl zu verbessern.
Damit der Schweizer Markt nicht mit Produkten aus tierquälerischer Massentierhaltung überschwemmt wird, sollen die Importe der Schweizer Tierschutzgesetzgebung entsprechen. Mit diesem Passus hilft die Initiative auch den Bäuerinnen und Bauern. Denn diese sind heute einem enormen Druck durch den Markt ausgesetzt. Billiges Importfleisch überschwemmt unsere Grossverteiler und setzt die Bauernschaft unter enormen Druck. Die grosszügige Übergangsfrist von 25 Jahren gibt den betroffenen Bäuerinnen und Bauern die Möglichkeit, die Transformation anzugehen und nach den veränderten Bedürfnissen zu produzieren. Denn die Gesellschaft erwartet von der Landwirtschaft eine Verbesserung des Tierwohls. Ziel muss es sein, dass alle Tiere artgemäss gehalten werden und Weide oder Auslauf haben.
Ja, wir haben das beste Tierschutzgesetz der Welt. Aber wie so oft: Es ist nicht alles Gold, was glänzt. Auch in der Schweiz besteht dringend Handlungsbedarf bei der Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung.
Es geht um die Würde der Tiere, die wir, nach ihrem kurzen Leben, essen. Diese Tierwürde umfasst das Recht, nicht in Massentierhaltung eingepfercht zu leben. Alle Nutztiere haben das Recht darauf, Auslauf und Weidegang zu haben und die Sonne zu sehen. Das ist meine tiefe Überzeugung, meine ethische Grundhaltung, und deshalb stehe ich hinter dieser Initiative und ich lade Sie ein, es mir gleich zu tun.