Der Kanton Aargau zahlt zu wenig Prämienverbilligungen. Anträge auf eine gesetzeskonforme Erhöhung hat der Grosse Rat im Juni abgelehnt. Deshalb reichen wir nun die Klage gegen den Kanton ein.
Prämienverbilligungen wurden zusammen mit dem neuen KVG eingeführt, um die ungerechten Kopfprämien abzufedern. Gemäss Gesetz müssen die Prämien für untere und mittlere Einkommen verbilligt werden. Die Einkommensgrenze wurde aber in den letzten Jahren aus «Spargründen» unter das gesetzliche Minimum gesenkt. Das muss rückgängig gemacht werden! Und gleichzeitig muss alles unternommen werden, um die Gesundheitskosten insgesamt zu senken.
Bericht der Aargauer Zeitung über die Einreichung der Klage vom 30.8.2019
Bericht der Aargauer Zeitung über die Vorbereitung der Klage vom 26.6.2019